Auszüge hierzu aus dem Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!"
Im Hinblick auf eine beabsichtigte Auswanderung ist es unerlässlich, sich mit den Visabestimmungen Thailands und den Antragsmodalitäten für entsprechende Visa auseinanderzusetzen. Ein Visum ist unausweichlich, um sich für längere Zeit legal in Thailand aufhalten zu können. Für Visaangelegenheiten in D/A/CH sind die jeweiligen thailändischen Konsulate oder Botschaften zuständig.
In Thailand ist für Visaangelegenheiten die jeweilige Einwanderungsbehörde (= immigration office) zuständig (z. B. für 90-tägige Meldung, Verlängerung des Visums …). Häufig gibt es Unterschiede bei der konkreten Handhabung der Immigration Regularien in den Behörden. Das ist normal, auch wenn dies zuweilen zu kleineren Aufregungen bei Ausländern führt. Hier wird gerne vergessen, dass auch in D/A/CH bei verschiedenen Ämtern oder Behörden (trotz identischer Rechtsgrundlagen) teilweise durchaus etwas unterschiedliche Arbeitsweisen praktiziert werden oder unterschiedliche Stimmungslagen vorherrschen. (...)
Im Folgenden werde ich die Antragsvoraussetzungen und -modalitäten für Langzeitvisa beschreiben ohne Gewähr für die jeweilige Aktualität zu übernehmen. Die jeweils aktuellsten Infos zu Visum, Visabestimmungen und Visakosten bitte ich dringend! den einschlägigen Seiten der thailändischen Botschaft oder Konsulate Ihres Herkunftslandes (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu entnehmen. Es werden folgend außerdem die wichtigsten Weblinks zu Botschaft und Konsulaten (in Deutschland) gelistet. Dort können auch die entsprechenden Visaanträge heruntergeladen werden.
(...weiterführende Infos im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!")
Die im Weiteren dargestellten Visabestimmungen sind „erläuternd“, aber eben gleichzeitig ohne Gewähr, da sich die Bestimmungen zum Teil in relativ kurzen Abständen gravierend ändern (insbesondere was Touristenvisa anbelangt).
Hinsichtlich der für Auswanderer infrage kommenden Visa, gehe ich in umgekehrter Reihenfolge vor: Das heißt vom weniger optimalen zum empfehlenswerteren Visum.
Sogenannte Touristenvisa sind eigentlich für einen dauerhaften Aufenthalt in Thailand nicht wirklich geeignet. Ein Touristenvisum ist, wie sich unschwer aus dem Begriff „Tourist“ herleiten lässt, ein Ausschlusskriterium für die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Geschäftsgründung in Thailand. Mit der Beantragung des Touristenvisums müssen Sie mit Ihrer Unterschrift versichern, während Ihres Aufenthaltes im Lande keinerlei Beschäftigung auszuüben und keiner Geschäftsaktivität nachzugehen. Der entscheidende Passus lautet wie folgt:
Attention for Tourist and Transit Visas Applicants
I hereby declare that the purpose of my visit to Thailand is for pleasure or transit only and that in no case shall I engage myself in any profession or occupation while in the
country.
(Ich erkläre hiermit, dass der Zweck meiner Reise nach Thailand rein touristischer Natur ist und ich unter keinen Umständen einer beruflichen Tätigkeit während meines Aufenthaltes in diesem
Land nachgehen werde).
Der Nachteil eines Touristenvisums ist außerdem, dass es in Thailand im Bedarfsfalle keine Möglichkeit gibt, dieses Visum zu modifizieren (z. B. weil sich eine Arbeitsmöglichkeit ergäbe oder man ein Geschäft gründen möchte). Das Touristenvisum bietet demnach definitiv keine Grundlage für eine echte Auswanderung, es dient einem – unter Umständen auch längeren - Urlaubsaufenthalt.
Sollten Sie einen Urlaubsaufenthalt planen, um das Land im Hinblick auf ein künftiges Immigrieren kennenlernen zu wollen, bei gleichzeitiger Gewissheit nach einem überschaubaren Zeitraum wieder
in die Heimat zurückzukehren, so ist dieses Visum geeignet.
Achtung: Für das Touristenvisum gilt nur noch bis zum 12.11.2015 folgende Regelung:
Kategorie |
genehmigte Aufenthaltsdauer ab Einreise |
Visagebühren |
Visagültigkeit ab Ausstellungstag (Zeitraum, in der die Einreise/n nach Thailand stattfinden muss/müssen) |
Tourist (TR) |
max. je 60 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen |
30,- € 60,- € 90,- € |
3 Monate 6 Monate 6 Monate |
Touristenvisum ab 13.11.2015:
Ab 13.11.2015 kann ein Touristenvisum für 6 Monate mit beliebigen Einreisen beantragt werden. Das betreffende Visum kostet 150 €.
Mit der Einführung dieses Visums entfällt gleichzeitig die bisherige Möglichkeit, Touristenvisa für 2 oder 3 Einreisen beantragen zu können.
Die Möglichkeit, ein „einmaliges Touristenvisum“ mit einer Aufenthaltsdauer von 60 Tagen zu beantragen, bleibt bestehen.
Bitte beachten Sie zu dieser Neuregelung unbedingt die Informationen der Thailändischen Botschaft unter folgendem Link.
Kategorie |
genehmigte Aufenthaltsdauer ab Einreise |
Visagebühren |
Visagültigkeit ab Ausstellungstag (Zeitraum, in dem die Einreise/n nach Thailand stattfinden muss/müssen) |
Tourist (TR) |
max. je 60 Tage
|
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|
- 1 Einreise
|
30,- €
|
3 Monate |
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- 2 Einreisen (nur noch bis zum 12.11.2015)
|
60,- €
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6 Monate
|
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- 3 Einreisen (nur noch bis zum 12.11.2015)
|
90,- €
|
6 Monate
|
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- mehrfache Einreisen (ab dem 13.11.2015) |
150,- € |
6 Monate |
Quelle: http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
Wer sich zunächst gründlich mehrere Monate auf seine Auswanderung nach Thailand vorbereiten möchte, indem er gleichzeitig die Landessprache erlernen möchte, für den eignet sich das „ED Visa (Education Visa)“. Bei Anmeldung in einer durch das thailändische „Ministry of Education“ anerkannten Sprachschule, kann durch Bestätigung der Schule, im Herkunftsland D/A/CH ein entsprechendes Visum beantragt werden. Achten Sie deshalb bei Ihrer Anmeldung an einer Schule darauf, (...weiterführende Infos im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!")
Auch das ED Visum berechtigt keineswegs zum Arbeiten. Außerdem verpflichtet es dazu, für die Dauer des Visums mindestens 8 Stunden wöchentlich bei 4 Unterrichtstagen an einem Thai-Sprachkurs auch tatsächlich teilzunehmen. Sie werden erhebliche finanzielle Reserven benötigen, um gegebenenfalls mehrere Monate in Thailand auf diese Weise verbringen zu können. (...)
Mit dem ED Visum ist es theoretisch möglich, mehrere Jahre legal im Land zu verbringen.
Welche empfehlenswerten anerkannten Sprachschulen es in Thailand gibt, die gleichzeitig eine Visaoption offerieren, (...weiterführende Infos im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!")
Das „Non-Immigrant B/M (B für business, M für multiple entry, also mehrfache Einreise)“ Jahresvisum ist das sinnvollste Visum für unter 50-jährige, die ernsthaft daran interessiert sind, eine
legitime Tätigkeit (z. B. als Lehrer) in Thailand aufzunehmen oder eine eigene Firma (Ltd.) zu gründen. Dieses Visum ist eigentlich für Geschäftsreisende. Dieses sogenannte Business Visum
berechtigt nicht zum Arbeiten in Thailand, ist aber Voraussetzung um eine Arbeitserlaubnis erlangen zu können oder eine Firma (Ltd.) gründen zu können. Selbst wenn Sie eine Firma gründen
sollten (...weiterführende detaillierte Infos zur Firmengründung im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber
richtig!"), haben Sie hierdurch keine Berechtigung zu arbeiten! Um arbeiten zu können, benötigen Sie eine „work permit“. Das Non-Immigrant B/M Visum
ist aber gleichsam die Grundlage, um sich entspannt und rechtlich legitim in Thailand zunächst umsehen zu können und anschließend – sofern sich eine Möglichkeit ergibt – beruflich aktiv werden zu
können.
Die Antragsmodalitäten sind wie folgt:
NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr)
Geschäftsreisende:
• Vollständig ausgefüllter Visaantrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort)
• Reisepass im Original und Kopie der ersten Seite (bei mehrfacher Einreise: mind. 18 Monate Gültigkeit)
• 1 Passbild
• Kopie der Flugbestätigung
• Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums
• Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz
• Visagebühr
Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich. Personen die
langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma beschäftigt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert
werden.
Quelle: http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
Es ist theoretisch möglich, ein Non-Immigrant B/M zu erhalten, wenn ihr Chef, ein Familienangehöriger (...weiterführende Infos im
Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!")
Das Non-immigrant B/Multiple entry Visum berechtigt Sie dann zu wiederholten Aus- und Einreisen. (...) Auch andere Dinge können auf der Basis dieses Visums unproblematischer geregelt werden, wie
z.B. die Eröffnung eines Kontos bei einer thailändischen Bank, die Erlangung der thailändischen Fahrerlaubnis, (...)
Wer über 50 Jahre alt ist und über entsprechende finanzielle Mittel verfügt (Nachweise müssen erbracht werden), der kann ein sogenanntes retirement visa oder eben zu Deutsch „Rentnervisum“
beantragen. Für diejenige Person, die diese Kriterien erfüllt, handelt es sich bei diesem Visum um die problemloseste und optimalste Lösung. Das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel
soll als Nachweis dafür gelten, dass Sie entsprechend finanziell gesichert sind. Das heißt, Ihre Rente oder Ihr Vermögen, dienen als Beweis dafür, dass Sie finanziell unabhängig sind und damit
auch keiner Tätigkeit in Thailand nachgehen müssen.
Gleichzeitig bedeutet das retirement visa aber auch, dass Sie nicht in Thailand arbeiten dürfen, und bietet auch keine Voraussetzung, um im
Weiteren eine work permit (Arbeitserlaubnis) erlangen zu können.
Die Antragsmodalitäten für das Rentnervisum (ohne mit einem thailändischen Partner verheiratet zu sein) sind wie folgt:
"LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner
NON-IMMIGRANT-O VISA A ["A" steh für annual = jährlich]: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man
sich vor Ausreise beim Immigrationbüro melden um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist.
Rentner:
(Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
• Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien)
• Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien)
• Lebenslauf (in englischer Sprache) (Original + 2 Kopien)
• der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein
• 150 € Visagebühr
Quelle: http://thaiembassy.de/site/index.php/konsularwesen-visa-beglaubigungen/wie-man-ein-visum-beantragt
Nachzuweisendes Vermögen und monatliches Einkommen können in der Regel auch gegeneinander verrechnet werden. Wer beispielsweise 30.000 Baht im Monat als Rente bezieht, müsste noch ein
Bankguthaben von ca. 440.000 Baht (800.000 – 12 x 30.000) nachweisen. In jedem Falle bitte ich Sie, sich über diese Möglichkeit vorab konkret zu informieren.
Zusammenfassung zum Langzeitvisum für Thailand:
Den beschriebenen Visaarten, die einen längeren Aufenthalt in Thailand ermöglichen, ist eines gemeinsam: (...weiterführende Infos im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!")
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