Auszüge aus dem Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!" zum Immobilienrecht für Ausländer.
Ausländer können auf ihren Namen in der Regel kein Land
erwerben.
Einzige Ausnahme – unternehmerische Investition:
Bei einer unternehmerischen Investition von 40 Millionen Baht kann ein Antrag beim Board of Investment (BOI) eingereicht werden. Das Prüfverfahren dauert in der Regel mindestens ein Jahr; es wird
hierbei unter anderem geprüft, ob das Land für die ausgewiesenen Zwecke geeignet ist.
Geht das Projekt mit den entsprechenden Vorgaben des BOI konform, so kann einer rein ausländischen Firma oder einem Ausländer maximal 1 Rai Land (1600 Quadratmeter) als Eigentum zugesprochen
werden. Nachdem das Land gekauft worden ist, kann es in der Regel nur für den ausgewiesenen Zweck benutzt werden. Sollte die zweckgebundene Aktivität eingestellt werden, muss das Land innerhalb
eines Jahres verkauft werden.
Häufiges Konstrukt – Gründung einer Company Limited:
Viele Ausländer haben in der Vergangenheit zum Zwecke des Landerwerbs eine Company limited mit mindestens 51 % Mehrheitsrechten der Thaishareholder gegründet. Diese Praxis wird durch die
thailändischen Behörden zwischenzeitlich kritisch geprüft. (...)
Sinnvolle Praxis - Landpacht
Es ist möglich, einen 30-jährigen Pachtvertrag für Land abzuschließen. Der Vertrag muss beim „Land Department“ im Namen des Ausländers registriert werden, wobei diesem die Möglichkeit (...)
Ausländer können wie bereits erwähnt, ein Haus bauen oder erwerben, welches sich auf einem Grundstück befindet, das auf fremdem (thailändischem) Eigentum steht. (...)
(... ) Dies sollte unbedingt in den Landtitel eingetragen werden (Chanod = Landeigentumsurkunde). Generell sollten Sie immer darauf achten, dass ein solcher Landtitel auch wirklich vorliegt, der gleichzeitig auch gewährt, dass das Land wirklich dem Verpachtenden gehört. Gleichzeitig gewährt dieses „Chanod“, dass Grenzen und Flächen des betreffenden Landes offiziell und verbindlich vermessen worden sind. (...)
Häufige Praxis ist der Kauf des Grundstückes durch den thailändischen Ehepartner. Der thailändische Partner muss allerdings beweisen, dass er diesen Kauf mit „eigenem Geld“ tätigt, also nicht mit solchem, das er vom ausländischen Partner erhalten hat. (...)
Kauf eines Condominiums
Einfacher und weniger ambivalent verhält es sich mit dem Kauf einer Eigentumswohnung. Ein sogenanntes Condominium oder kurz Condo, (...)
Im Buch "Thailand Auswandern. Ja, aber richtig!" erhalten Sie weitere wichtige Infos zum Thema Immobilien und besonders hilfreiche
weiterführende Links.
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